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Gewässerrandstreifen

Unsere Flüsse, Bäche und Seen sind sensible Ökosysteme. Sie zu schützen und in ihrer hohen Qualität zu bewahren, ist ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag. In den vergangenen Jahrzehnten sind Äcker und gartenbauliche Nutzungen immer näher an die Gewässer herangerückt. Der wirtschaftliche Gewinn durch die zusätzliche Fläche wurde dabei zum Nachteil für die Gewässer. Erosion durch offenen Boden, Pflanzenschutzmittel und Dünger gelangen schnell und ohne Puffer in Flüsse, Bäche und Seen und schädigen die dort lebenden Tier- und Pflanzengesellschaften. Mit dem Volksbegehren Artenvielfalt "Rettet die Bienen" und dem folglich überarbeiteten Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG) wurde zum 1. August 2019 nun erstmals ein gesetzlicher Gewässerrandstreifen zum Schutz der Gewässer und Natur in Bayern eingeführt (Art.16 BayNatSchG).

Im Zuge dessen wurden alle Gewässer in Bayern begangen und hinsichtlich einer Gewässerrandstreifenpflicht eingestuft. Im Amtsgebiet des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach sind diese Arbeiten abgeschlossen. Die Randstreifenkulisse ist vollständig im UmweltAtlas des Bayerischen Landesamts für Umwelt eingestellt.

Nähere und weiterführende Informationen zur Umsetzung der Gewässerrandstreifen finden Sie auf der Homepage des LfU. Für alle weitere Fragen oder Informationen stehen wir Ihnen gerne unter poststelle@wwa-an.bayern.de

Weiterführende Informationen

  • Bayerisches Landesamt für Umwelt: Lageinformation Gewässerrandstreifen in Bayern
  • Bayerisches Landesamt für Umwelt: Gewässerrandstreifen
  • Bayerische Staatsregierung: Gewässerrandstreifen in Bayern – Information zur Umsetzung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“
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